Tipps im Schadenfall - von Ihrem KFZ-Sachverständigenbüro in Karlsruhe

Verhalten an der Unfallstelle

Wir geben Ihnen praktische Hinweise - damit Sie wissen, wie Sie sich korrekt an einer Unfallstelle verhalten.

  • Sichern Sie die Unfallstelle ab.

  • Schalten Sie die Warnblinklichtanlage ein & stellen Sie das Warndreieck auf.

  • Leisten Sie Erste Hilfe! Notfalls Rettungsdienst anfordern.

  • Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort.

  • Bemühen Sie sich um Aussagen von Unfallzeugen.

  • Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallszene.

  • Führen Sie eine Unfallaufnahme durch.

  • Unterstützen Sie die Polizei bei der Protokollerstellung.

  • Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis.

  • Schildern Sie allenfalls die Gegebenheit so, wie Sie sie wahrgenommen haben.

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Schadenfeststellung

Sie waren nicht Schuld

Beauftragen Sie einen Sachverständigen vom KFZ-Sachverständigenbüro HENNINGER zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtliche Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer. Nutzen Sie als Geschädigter dieses Recht – ansonsten geraten Sie möglicherweise in Beweisnot.

Sie waren Schuld

Setzen Sie sich in jedem Fall mit Ihrer Kaskoversicherung in Verbindung. Auch hier ist ein Schadengutachten zweckmäßig. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung über einen neutralen Gutachter. Bei Fragen können Sie Ihr KFZ-Sachverständigenbüro HENNINGER anrufen!

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Der HENNINGER-Unfallbericht

Wir empfehlen Ihnen, immer mindestens ein ausgedrucktes Exemplar des Unfallberichts in Ihrem Auto mitzuführen, um später eventuell aufkommende Unklarheiten im Vorfeld zu vermeiden.

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Auftrag zur Gutachtenerstellung

Mit unserem vorgefertigten Auftrag zur Gutachtenerstellung können Sie uns schnell und unkompliziert zur Erstellung eines Gutachtens beauftragen.

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